Tierschutzrecht



Klicken zum VergrößernTierschutzrecht umfasst Rechtsprechung und Gesetze zu Tierschutzfragen.

Tierschutzgesetze wurden in vielen Ländern erlassen, um Tiere, insbesondere Wirbeltiere wie Haus- und Nutztiere, vor Tierquälerei und Missbrauch durch Menschen zu schützen und den Umgang mit Tieren, die Tierhaltung und Nutzung, den Tierschutz sowie Tierversuche zu regeln.

Internationale Regelungen umfassen insbesondere den Handel mit lebenden Tieren und Tierprodukten unter der Maßgabe des Artenschutzes.

In den letzten Jahren wurden die Tierschutzgesetze in den meisten Ländern der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer verschärft.
In Spanien ist ein bundesweit gültiges einheitliches Tierschutzgesetz geplant, aber noch nicht erlassen. In China und Indien gibt es nur geringe oder keine Regelungen zum Tierschutzrecht.

Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzrecht


Tierschutzgesetz (Deutschland)

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen." (§ 1 S. 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1 S. 2).

Das Tierschutzgesetz beruht heute verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), zu Eingriffen und Versuchen an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

Weblink zum deutschen Tierschutzgesetz: http://bundesrecht.juris.de/tierschg/

 

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